Pädagogische Gutachten

Um ein pädagogisches Gutachten erstellen zu können, überprüft die Kollegin der Schule Eickhorst den Förderbedarf des Kindes gemeinsam mit einer Lehrkraft der zuständigen Grundschule in der Regel

Während eines Vormittages führen die Gutachterinnen Testverfahren durch, die vor allem Auskunft über den Entwicklungsstand des Kindes in den Bereichen

geben.

Im Anschluss an die Überprüfung des Förderbedarfs findet nach Möglichkeit ein Elterngespräch statt. Offene Fragen zur Entwicklung des Kindes können geklärt werden. Die Ergebnisse der Überprüfung, soweit sie bereits ausgewertet werden konnten, werden mit dem/der Gutachter/-in der Grundschule, der Schule Eickhorst und mit den Eltern erörtert. In vielen Fällen können die Gutachter/-innen zu diesem Zeitpunkt bereits dazu Stellung nehmen, ob der Förderschwerpunkt eindeutig im Bereich Sprache liegt.

Zurück zu 'Aufnahme in die Schule Eickhorst'