Die Eltern oder die zuständige Grundschule leiten das Verfahren ein.
Es hat sich bewährt, wenn Eltern bei der Schulanmeldung die Probleme des Kindes zur Sprache bringen
und die Grundschule bitten, die weite-ren Schritte einzuleiten.
Möglich ist jedoch auch, dass sich die Eltern direkt an das Schulamt des Kreises Minden-Lübbecke wenden
und formlos einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs stellen.
Der gewünschte Förderort "Schule Eickhorst" sollte dabei angegeben werden.
Es ist sinnvoll, dem Antrag vorhandene Gutachten von Ärzten oder Berichte von Logopädinnen beizufügen.
Wenn im Antrag die Schule Eickhorst als Förderort gewünscht wird, beauftragt das Schulamt in der Regel
eine Lehrkraft der Schule Eickhorst und eine Lehrkraft der zuständigen Grundschule ein pädagogisches
Gutachten zu erstellen.
Außerdem wird eine schulärztliche Untersuchung (sog. "Sondertermin") veranlasst.