Aufnahme in die Schule Eickhorst

Kinder können nicht einfach von ihren Eltern in der Schule Eickhorst angemeldet werden. Zunächst muss der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt und eine Entscheidung über den Förderort getroffen werden.
Dies sind dabei die einzelnen Schritte:
  1. Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

    Die Eltern oder die zuständige Grundschule leiten das Verfahren ein. Es hat sich bewährt, wenn Eltern bei der Schulanmeldung die Probleme des Kindes zur Sprache bringen und die Grundschule bitten, die weite-ren Schritte einzuleiten. Möglich ist jedoch auch, dass sich die Eltern direkt an das Schulamt des Kreises Minden-Lübbecke wenden und formlos einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.
    Der gewünschte Förderort "Schule Eickhorst" sollte dabei angegeben werden.
    Es ist sinnvoll, dem Antrag vorhandene Gutachten von Ärzten oder Berichte von Logopädinnen beizufügen.

  2. Der Förderbedarf wird mit Hilfe eines pädagogischen Gutachtens festgestellt

    Wenn im Antrag die Schule Eickhorst als Förderort gewünscht wird, beauftragt das Schulamt in der Regel eine Lehrkraft der Schule Eickhorst und eine Lehrkraft der zuständigen Grundschule ein pädagogisches Gutachten zu erstellen.
    Außerdem wird eine schulärztliche Untersuchung (sog. "Sondertermin") veranlasst.

  3. Das Schulamt entscheidet auf Grundlage des Gutachtens, das auch das schulärztliche Gutachten mit einbezieht, über den Förderort.